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Katastrophenschutz
Zuständigkeit

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Leistungsbeschreibung

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der Inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen Das Innenministerium ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises oder kreisfreie Stadt hinausgehen. Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist das dem Innenministerium zugeordnete Amt für Katastrophenschutz verantwortlich. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.




An wen muss ich mich wenden?

Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörden.
Amt für Katastrophenschutz, welches dem Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde zugeordnet ist:
Amt für Katastrophenschutz (AFK)




Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie auf den Internetseiten des Amtes für Katastrophenschutz:
www.afk.schleswig-holstein.de



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